Solarpflicht im Kanton Bern:
Was ab 2026 gilt
Neue Energievorgaben mit direkter Relevanz für Bauprojekte
Der Kanton Bern verschärft seine energiepolitischen Vorgaben: Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regeln zur Nutzung von Solarenergie bei Neubauten, Erweiterungen und bestimmten Parkplatzanlagen. Für bestehende Gebäude kommt keine generelle Pflicht, aber neue Meldeanforderungen hinzu. Für die Baubranche ist es wichtig, diese Vorgaben frühzeitig in Planung und Beratung einzubeziehen.
23.04.2026

Was bedeutet die Solarpflicht konkret?
Die neuen Regelungen sind Teil des kantonalen Energiegesetzes und betreffen unterschiedliche Bautypen auf unterschiedliche Weise. Entscheidend ist, ob es sich um einen Neubau, eine Erweiterung, eine Dachsanierung oder eine Parkplatzanlage handelt.
Neubauten und Erweiterungen
Neue Gebäude sowie Erweiterungen bestehender Bauten müssen künftig Solarenergie nutzen. Vorgeschrieben ist:
Mindestens 10 % der anrechenbaren Gebäudefläche müssen mit Solarenergie abgedeckt werden
Gut geeignete Dachflächen mit einer solaren Einstrahlung ab 1’000 kWh/m²a sind möglichst vollständig zu nutzen
In der Praxis bedeutet dies: mindestens 60 % der Brutto-Dachfläche
Dachflächen unter 50 m² sind von der Pflicht ausgenommen
Die Solarpflicht kann ganz oder teilweise über Fassadenanlagen erfüllt werden
Für kleine Wohnbauten mit bis zu 300 m² anrechenbarer Gebäudefläche gilt eine vereinfachte Regelung: Hier muss lediglich so viel Solarenergie genutzt werden, wie zur Deckung von 50 % des normierten Energiebedarfs notwendig ist.
Bestehende Gebäude: Meldepflicht statt Pflichtanlage
Für bestehende Bauten wurde bewusst auf eine generelle Solarpflicht verzichtet. Stattdessen gilt bei umfassenden Dachsanierungen eine Meldepflicht:
Die Pflicht greift, wenn mindestens 50 % der Brutto-Dachfläche neu eingedeckt oder abgedichtet werden
Zu melden sind: die Eignung der Dachflächen für Solarenergie die voraussichtlichen Kosten einer Solaranlage
Die Meldung erfolgt über das kantonale eBau-Portal
Wichtig: Auch wenn keine Anlage gebaut werden muss, sollte die Solareignung früh geprüft und dokumentiert werden.
Solarpflicht für Parkplätze
Neu einbezogen sind auch gewisse Parkplatzanlagen:
Neue, kostenpflichtige Aussenparkplätze ab 80 Abstellplätzen
Park-and-Ride-Anlagen im Freien ab 50 Abstellplätzen
Diese müssen mit einer solaraktiven Überdachung ausgestattet werden.
Bestehende Park-and-Ride-Anlagen müssen bei einer umfassenden Sanierung – spätestens jedoch bis Ende 2035 – nachgerüstet werden.
Keine Pflicht besteht, wenn die solare Einstrahlung der betroffenen Fläche unter 1’000 kWh/m²a liegt.
Was bedeutet das für die Praxis?
Für die Baubranche ergeben sich daraus klare Konsequenzen:
Solaranlagen sind kein Zusatzthema mehr, sondern Teil der Grundplanung
Frühzeitige Abklärungen zu Dachflächen, Statik und Nutzung sind zentral
Schnittstellen zwischen Architektur, Gebäudetechnik und Energieplanung gewinnen an Bedeutung
Auch bei Sanierungen steigt der Dokumentations- und Beratungsbedarf
Wer die Anforderungen kennt, kann Projekte effizienter planen und spätere Anpassungen vermeiden.

Checkliste für Bauprojekte
| Handelt es sich um Neubau, Erweiterung oder Sanierung? | |
| Liegt eine anrechenbare Gebäudefläche vor und wie gross ist sie? | |
| Sind gut geeignete Dachflächen vorhanden (≥ 1’000 kWh/m²a)? | |
| Können Dach- und/oder Fassadenflächen für Solar genutzt werden? | |
| Betrifft das Projekt ein kleines Wohngebäude (≤ 300 m²)? | |
| Ist bei einer Sanierung ≥ 50 % der Dachfläche betroffen → Meldepflicht? | |
| Erfolgt die Meldung über eBau inkl. Solareignungsnachweis? | |
| Gibt es Parkplätze mit relevanter Grösse (≥ 80 / P+R ≥ 50)? | |
| Wurde geprüft, ob eine Befreiung aufgrund geringer Einstrahlung möglich ist? | |
| Sind Fördermöglichkeiten von Bund oder Kanton abgeklärt? | |
| Ist die Solarplanung früh genug in Architektur und Gebäudetechnik integriert? |
Fazit
Die Solarpflicht im Kanton Bern ist gezielt ausgestaltet und lässt Spielraum für pragmatische Lösungen. Für Neubauten und bestimmte Anlagen ist Solarenergie künftig Standard, für bestehende Gebäude steht vor allem Transparenz im Fokus. Für Planende und Ausführende lohnt es sich, die Vorgaben genau zu kennen – und sie frühzeitig in die Projektarbeit einzubinden.